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Nachricht |
| Plaudern auf der Gartenbank - Definition von Lüge |
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Verfasst am:
19.01.2008, 03:27

Plaudern auf der Gartenbank
Definition von Lüge
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Obergärtner(in)

Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 350
Wohnort: Schwarzwald
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Die Lüge
Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender
(der Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr
ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass
der oder die Hörer sie trotzdem glauben. Dies ge-
schieht meist, um einen Vorteil zu erlangen oder
um einen Fehler oder eine verbotene Handlung
zu verdecken und so Kritik oder Strafe zu entge-
hen. Gelogen wird aber auch aus Höflichkeit, aus
Scham, aus Angst, zum Schutz anderer Personen
oder um die Pläne des Gegenübers zu vereiteln. |
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Sponsor
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Verfasst am:
19.01.2008, 03:34

Plaudern auf der Gartenbank
Definition von Lüge
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Gartenmeister(in)

Anmeldungsdatum: 03.02.2007
Beiträge: 507
Wohnort: NRW
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Der vergessene Rest von Wikipedia
In der zwischenmenschlichen Kommunikation werden unterschieden:
* die soziale Lüge
* die Notlüge
* die gemeine bzw. verbrecherische Lüge
Die soziale Lüge soll dem Wohl des Belogenen oder der Harmonie einer Gruppe dienen. Diese Art der Lüge soll meistens dem friedlichen Miteinander und der Leistungsmotivation nutzen.
Die Notlüge dient in der Regel zur Abwendung humaner oder ökonomischer Nachteile des Lügners oder einer Gruppe vor allem um große strategische Ziele nicht zu gefährden.
Die gemeine bzw. verbrecherische Lüge hat den eigenen Vorteil zum Zweck und nimmt den erheblichen Nachteil von Mitmenschen billigend in Kauf. Sie wird in allen Kulturkreisen verabscheut.
Die Lüge unterscheidet sich von der Täuschung dahingehend, dass eine Täuschung ohne das Mittel Falschaussage verübt werden kann. Zum Beispiel täuscht man, wenn man vorgibt zu schlafen, um andere zu belauschen. Wenn man dann gefragt wird und sagt, man habe geschlafen, ist das eine Lüge.
Die Lüge ist auf Sprache angewiesen: Lügen können in jeder Form geäußert werden, in der mit Sprache kommuniziert werden kann, zum Beispiel als Text in einer Zeitung oder in Gebärdensprache.
Strafrechtlich relevant werden kann eine Lüge als Verleumdung oder als Aussagedelikt, wie zum Beispiel Falschaussage oder Meineid. Als Spezialfall der Täuschung kann eine Lüge auch ein Betrugsdelikt darstellen. Grundsätzlich ist Lügen jedoch nicht strafbar; das gilt auch für schriftliche Lügen (Ausnahme § 348 StGB Falschbeurkundung im Amt).
In der Werbung und in der Propaganda wird gelegentlich mit Lügen und Täuschungen gearbeitet. |
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